
CE — Bodenverbesserungsmittel PFC 3(B)
Dauerhafte Verbesserung der Bodenparameter: Struktur, Wasserretention, chemische Pufferung, Sorption und biologische Aktivität.
Gemäß der EU-Baumusterprüfbescheinigung wurde ProtoHumiX® in die Funktionskategorie PFC 3(B) eingestuft. Nach der „Düngeprodukte“-Verordnung (EU) 2019/1009 ist ein anorganisches Bodenverbesserungsmittel ein Produkt, dessen Hauptaufgabe die dauerhafte Veränderung physikalischer, chemischer oder biologischer Bodeneigenschaften ist.
Das Zertifikat bestätigt Funktionen: Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit (natürliche Chelatbildung), Verbesserung der Krümelstruktur, Erhöhung der Wasserkapazität, positiven Einfluss auf humusbildende Prozesse, Erhöhung der biologischen Aktivität, pH-Stabilisierung und chemische Pufferung sowie Reduzierung der Mobilität von Schwermetallen und Toxinen.
Der Erhalt des CE-Zertifikats ist ein rigoroser Prozess unter Aufsicht einer benannten Stelle (PCBC, Nr. 1434): Rohstoffreinheit CMC-1, Prozessstabilität (Patent EP3135655), toxikologische Sicherheit und über 10 Jahre Feldversuche auf verschiedenen Bodentypen und Klimazonen.
Für den Landwirt bedeutet die CE-Kennzeichnung in der Kategorie PFC 3(B) einen bestätigten Status als Bodenverbesserungsmittel, Investitionssicherheit, einen Meliorationseffekt (statt ad-hoc-Düngung), Rechtmäßigkeit in der gesamten EU und Chargen-Vorhersehbarkeit.
Zur Einordnung gegenüber deutschen Begriffen: PFC 3(B) ist eine Kategorie der EU-Verordnung 2019/1009. Der nach nationaler Düngemittelverordnung geläufige Begriff Bodenhilfsstoff bezeichnet eine eigene, deutsche Produktkategorie — ProtoHumiX® ist CE-zertifiziertes Bodenverbesserungsmittel PFC 3(B) und wird in der gesamten EU auf dieser Grundlage gehandelt, nicht als Bodenhilfsstoff nach DüMV. In der Wirkung deckt sich der Zweck: langfristiger Humusaufbau statt punktueller Nährstoffgabe.


